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Die Nationale Hilfskasse ist die Sozialversicherungskasse des Landesinstituts der Sozialversicherungen
für Selbständige, kurz LISVS.
Genauso wie die andere Kassen sind wir für die Anwendung der Sozialgesetzgebung verantwortlich,
und streben danach, Ihre Interessen so gut als möglich zu vertreten. Wir begleiten Sie während
Ihrer gesamten Laufbahn bis zu Ihrer Pension, und selbst danach.
Die Nationale Hilfskasse hat eine Abteilung in jeder der 12 Zweigstellen
des LISVS. Unsere Mitarbeiter dort sind für das Einziehen der Beiträge, das Bezahlen der Familienbeihilfe
und der Sozialversicherungen im Falle von Konkurs verantwortlich. Auch hinsichtlich Ihrer gesetzlichen
Zusatzpension können Sie sich an uns wenden.
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Anschluß bei der Nationale Hilfskasse
Beiträge
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Mitteilung an die Mitglieder: Integration der kleinen Risiken
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