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OHG steht für Offene Handelsgesellschaft.
Eine OHG ist eine Gesellschaft, wobei unter gemeinschaftlichem Namen Handel betrieben wird. Eine OHG
kann durch Privaturkunde gegründet werden.
Die Anteile einer OHG sind nicht einseitig übertragbar. Allerdings sind alle Gesellschafter solidarisch
und uneingeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haftbar. Die Insolvenz der OHG impliziert
folglich auch die Insolvenz der Gesellschafter.
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