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Die Gleichstellung ist eine Technik, wobei Personen, die nicht länger beruflich aktiv sind, oder
die ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder einstellen mussten, ihr Recht auf Beihilfe für die
Zukunft bewahren können, durch Zahlen eines Beitrages oder auch ohne.
Die Gleichstellung deckt bestimmte Perioden von Krankheit oder Invalidität, Studium oder Lehre, Militärdienst
und Perioden von Weiterversicherung ab.
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