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Eine Pension für Verheiratete oder Pension als Familie ist eine Alterspension,
die zuerkannt wird an Personen, die verheiratet sind.
Sein oder ihre Ehegatte/(-in):
- muss jede nicht zugelassene Berufstätigkeit eingestellt haben
- darf keine Alters- oder Hinterbliebenenpension in Folge einer anderen belgischen oder ausländischen
Pensionsregelung oder in Folge des Statuts, das für das Personal einer öffentlich-rechtlichen
internationalen Einrichtung gilt, erhalten.
- darf keine Beihilfe erhalten, die aufgrund von Krankheit, Invalidität, unfreiwilliger Arbeitslosigkeit
oder Laufbahnunterbrechung und auf Basis einer belgischen oder ausländischen Gesetzgebung über
die Sozialsicherheit zuerkannt wurde
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