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Ein Student ist ein Versicherungspflichtiger, der jünger als 25 Jahre alt ist, Lehrveranstaltungen
oder ein Praktikum absolviert, um in ein öffentliches Amt ernannt zu werden, oder der eine Dissertation
zum Abschluss eines Universitätsstudiums vorbereitet, wie in der Gesetzgebung über die Familienhilfe
für Selbständige vorgesehen ist.
Eine berufstätiger Student mit geringen Berufseinkünften kann in bestimmten Fällen ansuchen,
für die Beitragszahlung mit einem Nebenberuf gleichgestellt zu werden.
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