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Eine Tätigkeit nach der Pensionierung bzw. im Pensionsalter ist möglich für Selbständige
oder Helfer, die
- das Pensionsalter erreicht haben und noch keine Pension erhalten
- das Pensionsalter erreicht haben, und eine Alterspension erhalten
- eine Frühpension erhalten
- eine Hinterbliebenenpension erhalten
Pensionisten müssen bestimmte Voraussetzungen auf dem Gebiet der zugelassenen Tätigkeit berücksichtigen.
Eine dieser Voraussetzungen ist die Einkommensbeschränkung.
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