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Tätigkeit nach der Pensionierung (dem Pensionsalter)

Eine Tätigkeit nach der Pensionierung bzw. im Pensionsalter ist möglich für Selbständige oder Helfer, die

  • das Pensionsalter erreicht haben und noch keine Pension erhalten
  • das Pensionsalter erreicht haben, und eine Alterspension erhalten
  • eine Frühpension erhalten
  • eine Hinterbliebenenpension erhalten

Pensionisten müssen bestimmte Voraussetzungen auf dem Gebiet der zugelassenen Tätigkeit berücksichtigen. Eine dieser Voraussetzungen ist die Einkommensbeschränkung.