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International
Internationale Vereinbarungen über die soziale Sicherheit, sowohl bilaterale als auch multilaterale, gelten für:
  • die Untertanen jener Staaten, die diese Verträge unterzeichnet haben
  • die Untertanen von dritten Staaten sowie ihre Familienmitglieder unter zwei Voraussetzungen: Sie wohnen gesetzlich in einem Land der Europäischen Union und haben Verbindungen mit mindestens zwei der Länder
  • anerkannte politische Flüchtlinge
  • Staatenlose
  • ihre überlebenden Ehepartner


Die internationalen Verträge haben durchwegs die selben Absichten. Sie sorgen dafür, dass:

  • Angegeben wird, die Gesetzgebung welchen Landes gilt
  • Alle Untertanen in der selben Situation die selben Rechte und Pflichten haben
  • Erworbene oder beinahe erworbene Rechte aufrecht bleiben: die Rechte der sozialen Sicherheit, die in einem Land aufgebaut wurden, dürfen im anderen Land nicht verloren gehen
  • Beihilfen aus der sozialen Sicherheit sind exportierbar und können somit auch im anderen Land bezogen werden


Für die internationalen Aspekte des Sozialstatus der Selbständigen verfügt das LISVS über drei Dienststellen

  • Versicherungspflicht (Dienststelle CIO)
  • Pensionen (Dienststelle BIO)
  • Familienzulagen (Dienststelle DSR)

Vorübergehend in Belgien arbeiten