Ich bin der Erbe eines verstorbenen Selbständigen, der noch Sozialbeiträge schuldet. Muss ich sie bezahlen?

Als Erbe eines verstorbenen Selbständigen, der noch Sozialbeiträge schuldet, können Sie beantragen, diese Sozialbeiträge nicht mehr zahlen zu müssen.

Die Bedingung ist jedoch, dass Sie sich in einer vorübergehenden schwierigen finanziellen oder wirtschaftlichen Lage befinden, durch die Sie nicht in der Lage sind, die Beiträge zu zahlen.

Wie können Sie eine Beitragsbefreiung beantragen?

Nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Sozialversicherungskasse des verstorbenen Selbständigen, bei der die Beiträge geschuldet sind.

Sie müssen Ihren Antrag auf Befreiung innerhalb einer Frist von 6 Monaten einreichen.

Diese Frist von 6 Monaten beginnt mit dem ersten Tag des Kalenderquartals, das auf das Kalenderquartal folgt, in dem die Sozialversicherungskasse Sie zur Zahlung aufgefordert hat.

Außerdem können Sie die Befreiung nur dann beantragen, wenn die 12-monatige Beantragungsfrist für den verstorbenen Selbstständigen noch nicht abgelaufen ist.

Das Antragsdatum ist das Datum, an dem Sie ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular eingereicht haben.

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