Ich bin von der Zahlung der Sozialbeiträge befreit. Hat diese Befreiung Auswirkungen auf meine Pension?

Zeiträume, für die Sie eine Beitragsbefreiung erhalten, werden für Ihre Pension nicht berücksichtigt.

Sie können die Beiträge aber noch nachträglich bezahlen. Dies können Sie tun innerhalb einer Verjährungsfrist von 5 Jahren.

Vor Ablauf der Verjährungsfrist wird sich Ihre Sozialversicherungskasse mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie fragen, ob Sie die Beiträge, für die Ihnen die Befreiung gewährt wurde, noch zahlen wollen.

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