Informationen über die Verarbeitung von Kamerabildern

Gesetz vom 21 März 2007

Das LISVS verarbeitet die Daten der Kameraüberwachung, um die Sicherheit von Gebäuden, Gütern, Personal und Besuchern zu gewährleisten. Die Installation und der Einsatz von Überwachungskameras ist durch das Gesetz vom 21 März 2007 geregelt. Piktogramme zeigen an, wo es Kameraüberwachung gibt.

Die wenigen Personen, die Zugang zu den Überwachungsbildern haben, unterliegen dem Berufsgeheimnis und der Diskretionspflicht. In den durch das Gesetz vorgeschriebenen Fällen haben auch Polizeidienste und Gerichtsbehörden Zugang zu den Bildern.

Die Bilder werden höchstens einen Monat lang aufbewahrt, außer im Falle eines Sicherheitsvorfalls.

Haben Sie noch Fragen über die Kameraüberwachung und die Verarbeitung der Bilder?

Wenden Sie sich dann an den Datenschutzbeauftragten des LISVS:

LISVS – Schutz der Privatsphäre
Quai de Willebroeck, 35
1000 Brüssel

privacy@rsvz-inasti.fgov.be